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Beitragsbemessungsgrenze 2009

Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung

Pflichtversicherungsgrenze 2008/2009

Die Pflichtversicherungsgrenze ab 01.01.2009 wird vom Gesetzgeber erhöht:

Neu : Jahr 2009 Jahreseinkommen 48.600.- Euro (dies entspricht monatlich 4.050,- Euro Euro).

Alt : Jahr 2008 Jahreseinkommen 48.150.- Euro (dies entspricht monatlich 4.012,50 Euro Euro).

Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 oder früher in der privaten Krankenversicherung waren, gilt eine geringere Pflichtversicherungsgrenze ( 44.100 Euro/Jahr für Ost und West). Das spielt ist hinsichtlich dessen von Bedeutung, ob man in die gesetzliche Kasse zurückfällt, oder privat bleiben kann.

Neu ist : Für Angestellte ist der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung nur noch dann möglich, wenn Sie 3 Jahre lang hintereinander über der Versicherungspflichtgrenze gelegen haben!


Leseprobe aus weiteren Artikel zum Thema PKV - private Krankenversicherung :

Krankenhaustagegeld

Das Krankenhaus-Tagegeld ist eine Zusatzleistung, die nur in der privaten Krankenversicherung abgesichert werden kann. Man erhält es für jeden Tag, den man stationär im Krankenhaus zubringen muss (mit mind. 1 Übernachtung). Es setzt sofort ab dem 1.Tag ein, und läuft, so lange der Krankenhausaufenthalt dauert.

Verwendungszweck:

Es wird von Selbständigen recht gern verwendet, um im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt den Verdienstausfall etwas aufzufangen. Es ist jedoch nicht mit dem Krankentagegeld zu verwechseln, welches ja auch außerhalb des Krankenhauses bezahlt wird, aber erst ab einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. nach 3, 4 oder 6 Wochen). Meist rechnen die Versicherer das Krankenhaus-Tagegeld nicht gegen eine vorhandene Tagegeldversicherung auf, so dass man es zusätzlich zum normalen Tagegeld erhält.........